Dem Gemeinderat werde daher empfohlen, vor Erteilung der Abbruchbewilligung eine umfassende Interessenabwägung (beinhaltend das Erhaltungsinteresse an einer ortsbildprägenden Baute) vorzunehmen. Ganz abgesehen davon können sich Auffassungen zur Schutzwürdigkeit von Gebäuden im Laufe der Zeit (aufgrund neuer Erkenntnisse) verändern. Kommt hinzu, dass eine Unterschutzstellung nicht allein von der Schutzwürdigkeit eines Gebäudes abhängt. So lehnt das BKS, Abteilung Kultur, die Unterschutzstellung weiterhin ab, obwohl es von der Schutzwürdigkeit des K überzeugt ist. Dasselbe gilt für den Gemeinderat S.___