Immerhin merkte die Abteilung für Baubewilligungen in ihrer Zustimmungsverfügung vom 3. März 2021 (Vorakten, act. 317–322) im Zusammenhang mit der Einstufung von S._____ als Ortsbild von regionaler Bedeutung im Rahmen der Erstinventarisation auf Basis der ISOS-Methode an, dass für das K das Erhaltungsziel "A" gelte, das einem Abbruch des Gebäudes entgegenstehe. Dem Gemeinderat werde daher empfohlen, vor Erteilung der Abbruchbewilligung eine umfassende Interessenabwägung (beinhaltend das Erhaltungsinteresse an einer ortsbildprägenden Baute) vorzunehmen.