Dessen Sanierung sei daher zumindest ein längerfristiges Ziel. Ein belasteter Standort bilde ein potenzielles Risiko, unabhängig davon, ob aktuell ein Sanierungsbedarf bestehe. Eine umfassende Sanierung bzw. Entfernung des kontaminierten Materials sei nur nach einem Abbruch und Rückbau des Gebäudes möglich. Nicht die Rentabilität der Liegenschaft, sondern das öffentliche Interesse an einem unbelasteten Standort werde auch vom Regierungsrat in den Vordergrund gestellt.