Es stünden einer Unterschutzstellung jedoch nicht nur finanzielle Interessen entgegen, sondern auch gewichtige öffentliche Interessen, insbesondere an der Bodensanierung durch Eliminierung der Schadstoffbelastung. Die notwendigen Detailuntersuchungen im Hinblick auf die Schadstoffbelastung des Untergrundes könnten erst nach dem Rückbau des K durchgeführt werden. Die bisherigen Altlasten-Voruntersuchungen seien sehr oberflächlich ausgefallen. Ob also tatsächlich keine Sanierungspflicht bestehe, könne erst nach einer gründlichen Bodenuntersuchung definitiv festgestellt werden.