Entsprechend vermöchten die Beschwerdegegner gegen eine Unterschutzstellung des K einzig und allein wirtschaftliche Interessen vorzubringen. So habe sich der Regierungsrat in einem Schreiben vom 8. Dezember 2021 (Vorakten, act. 1–6; Beschwerdebeilage 5) dahingehend geäussert, dass eine komplette Renovation und Umnutzung des K – eine grosse Investition in eine Immobilie ohne Wirtschaftlichkeit – klarerweise nicht in der Strategie des Regierungsrats und der anderen Konsortialpartner liege. Aus rein finanziellen Gründen lasse sich eine Unterschutzstellung allerdings nicht verhindern, wie das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht wiederholt festgehalten hätten.