Zudem weise die Bausubstanz selbst mit Asbest, PCB, FCKW und PAK relevante Belastungen auf. Im Interesse an einer umfassenden Sanierung und Bereinigung der Altlastensituation im Gesamtareal zugunsten heutiger und zukünftiger Generationen sei der Abbruch eines aus fachlicher Sicht als schützenswert eingestuften Gebäudes in Kauf zu nehmen. Dies gelte ungeachtet dessen, dass gemäss Eintrag im Kataster der belasteten Standorte hinsichtlich des Ziegeleiareals keine Überwachungs- und Sanierungspflichten bestünden. -9-