WBE.2022.91 bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens hinreichend gewährleistet. Im Falle einer rechtskräftigen Unterschutzstellung des K wäre die Abbruchbewilligung für dieses Objekt zwangsläufig aufzuheben. Im umgekehrten Fall der Nichtunterschutzstellung entfiele die Gefahr sich widersprechender Urteile. -6-