Das B._____ bzw. dessen Mitglieder schlossen in der Beschwerdeantwort vom 5. Oktober 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, sowie auf Abweisung des Antrags auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren WBE.2022.91.