2. Am 16. März 2022 stellte der A._____ beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein Gesuch um Unterschutzstellung des K als Baudenkmal von kantonaler Bedeutung gemäss § 27 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009 (KG; SAR 495.200). Mit Protokollauszug vom 21. Juni 2022 zur Sitzung vom 15. Juni 2022 nahm die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie (KKDA) Stellung zum Unterschutzstellungsgesuch. Dazu wurde den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt. Das B._____ bzw. dessen Mitglieder stellten dabei Antrag auf kostenfällige Abweisung des Unterschutzstellungsgesuchs. 3. Am 29. Juni 2023 fällte das BKS, Abteilung Kultur, den folgenden Entscheid: