3.1.2, mit Hinweisen). Vor diesem Hintergrund stellt die Annahme, dass derjenige Elternteil, welcher Kinderunterhaltsbeiträge erhält auch zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes bzw. der Kinder sorgt, eine Vermutung dar, welche sich angesichts der im Massenverfahren begrenzten Möglichkeiten der Sachverhaltsabklärungen als sachgerecht erweist. Dies entspricht auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (siehe vorne Erw. II/3.2). Allerdings kann diese Vermutung widerlegt werden, wobei es der jeweiligen steuerpflichtigen Person obliegt, den Beweis des Gegenteils zu erbringen.