3.6. Nach dem Gesagten vermögen die Ansicht des KStA und die Ausführungen des Bundesgerichts im Urteil 9C_110/2024 vom 25. Juli 2024, wonach zwingend vom Kinderabzug auf die Anwendung des Elterntarifs zu schliessen sei, nicht zu überzeugen. Vielmehr muss es sich dabei um eine widerlegbare Vermutung handeln.