3.4. Das Bundesgericht liess es im angeführten Urteil zwar ausdrücklich offen, ob diese Verknüpfung des Elterntarifs mit der Gewährung des Kinderabzugs als widerlegbare Vermutung interpretiert werden könne. Es verwies jedoch auf die vorangehende Erwägung 4.2 desselben Urteils und führte aus, aus den zitierten neueren bundesgerichtlichen Urteilen komme klar zum Ausdruck, dass es sich dabei nicht bloss um eine widerlegbare Vermutung handle (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 9C_110/2024 vom 25. Juli 2024, Erw. 5.1). Diese Aussage gilt es zu überprüfen.