In den neueren bundesgerichtlichen Urteilen komme zudem klar zum Ausdruck, dass es sich bei der Verknüpfung des Elterntarifs mit der Frage des Kinderabzugs nicht bloss um eine widerlegbare Vermutung handle (Urteil des Bundesgerichts 9C_110/2024 vom 25. Juli 2024, Erw. 5.1). Eine Praxisänderung lasse sich grundsätzlich nur dann begründen, wenn die neue Lösung besserer Erkenntnis des Gesetzeszwecks, veränderten äusseren Verhältnissen oder gewandelten Rechtsanschauungen entspreche. Aus Praktikabilitätsgründen sei ein gewisser Schematismus bei der Besteuerung hinzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 9C_110/2024 vom 25. Juli 2024, Erw.