4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'300.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 3. August 2023 gelangte das Kantonale Steueramt (KStA) an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Mai 2023 aufzuheben. 2. Unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.