a) Die beiden Kinder stehen unter gemeinsamer elterlicher Sorge und der alternierenden Obhut der Elternteile, welche jeweils eine Woche lang abwechslungsweise in ihrer jeweiligen Wohnung die Betreuung übernehmen. b) Jeder Elternteil übernimmt die während des Zusammenlebens mit den Kindern anfallenden Kosten wie beispielsweise Wohnen, Einrichtung, Essen, Ferien etc.