Da der erstinstanzliche Entscheid des Gemeinderats vom 29. November 2021 datiert, können diese Kosten grundsätzlich nicht das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren betreffen. Nicht zu berücksichtigen sind folglich Aufwendungen von 120 min bzw. 2 h zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 (entsprechend Fr. 440.00) sowie Auslagen für Porto von Fr. 15.60 und für Kopien von Fr. 7.00 (d.h. 14 Stück à Fr. 0.50).