B. 1. Gegen den Gemeinderatsbeschluss erhob B._____, unentgeltlich vertreten durch Dr. iur. A._____, R._____, am 21. Oktober 2021 Verwaltungsbeschwerde und beantragte unter anderem die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. 2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG entschied am 3. Juli 2023: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats Q._____ in Ziffer 2. wie folgt geƤndert: