das Verwaltungsgericht im Übrigen (erstinstanzlich) für die Neuzuteilung des Grundstücks im Rahmen der Modernen Melioration R._____ zuständig, sondern die Ausführungskommission der betreffenden Bodenverbesserungsgenossenschaft, deren Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden könnte. Insofern fehlt es dem Beschwerdeführer, der lediglich sein Vorkaufsrecht als Pächter ausüben will, aber keinerlei Rügen erhebt, die der angefochtenen Erwerbsbewilligung entgegenstünden, an der Beschwerdebefugnis (in Ermangelung eines schutzwürdigen Interesses).