Ein Trauzeuge habe Corona und könne deshalb nicht am Trauungstermin teilnehmen, weshalb dieser verschoben werden müsse. Der nächste Termin auf dem Zivilstandsamt sei erst am 27. Januar 2023 verfügbar (MI2-act. 101). Das MIKA antwortete dem Beschwerdeführer 1 gleichentags und teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Zivilstandsamt den Beschwerdeführenden ein Trauzeuge zur Verfügung gestellt werde. Die Eheschliessung könne somit am 24. Januar 2023 stattfinden. Eine erneute Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis könne nur aus objektiv nachvollziehbaren Gründen gewährt werden (MI2-act.