Hierzu nahm der Beschwerdeführer 1 mit Eingabe vom 12. Oktober 2022 Stellung (MI2-act. 80 f.). Nach weiteren Sachverhaltsabklärungen stellte -3- das MIKA der Beschwerdeführerin 2 eine weitere bis zum 9. Dezember 2022 gültige Aufenthaltsbestätigung aus (MI2-act. 82, 84). Das Zivilstandsamt setzte einen Termin für die Ehevorbereitung mit anschliessender Ziviltrauung auf den 24. Januar 2023 an, woraufhin das MIKA die Aufenthaltsbestätigung für die Beschwerdeführerin 2 bis zum selben Datum verlängerte (MI2-act. 93, 99). Der Trauungstermin wurde vom Beschwerdeführer 1 mit Mail vom 24. Januar 2023 abgesagt (MI2-act. 111).