Am 11. September 2020 stellte die marokkanische Beschwerdeführerin 2, geboren am tt.mm.jjjj, einen Visumsantrag für die Einreise in die Schweiz zwecks Vorbereitung der Heirat mit dem Beschwerdeführer 1 (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend Beschwerdeführerin 2 [MI2- act.] 4 ff.). Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) tätigte diverse Sachverhaltsabklärungen und erteilte am 29. Juli 2021 eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Vorbereitung der Heirat (MI2-act. 12 ff., 49 f.). Die Einreiseerlaubnis war bis zum 28. Oktober 2021 gültig und die Aufenthaltsdauer zur Heirat wurde bis zum 28. Januar 2022 bewilligt (MI2- act. 51).