1.2. Die Beschwerde gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit (im Notfall) vom 25. Januar 2023 wird abgewiesen (WBE.2023.40). 1.3. Die Beschwerde gegen die Behandlung ohne Zustimmung (im Notfall) vom 25. Januar 2023 wird abgewiesen (WBE.2023.41). 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 7. März 2023 bei der PDAG und danach beim Familiengericht G. liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. Zustellung an: der Beschwerdeführerin die PDAG Mitteilung an: Dipl. med. B., mobile aerzte AG das Familiengericht G.