3. Die Behandlung ohne Zustimmung im Notfall vom 25. Januar 2023 ist folglich nicht zu beanstanden und die dagegen erhobene Beschwerde abzuweisen. V. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt aufgrund des Unterliegens der Beschwerdeführerin ausser Betracht. - 14 - Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. 1.1. Die Beschwerde gegen den Entscheid von Dipl. med. B., mobile aerzte AG, vom 25. Januar 2023 betreffend fürsorgerische Unterbringung wird abgewiesen (WBE.2023.25).