2. 2.1. Am 25. Januar 2023 um 04.40 Uhr wurde der Beschwerdeführerin ohne ihre Zustimmung 10 mg Haldol und 10 mg Psychopax, oral verabreicht. Gemäss ärztlicher Anordnung sei das Ziel dieser Behandlung ohne Zustimmung die Beruhigung, Vorbeugung von Verletzungen sowie Vermeidung von Gesundheitsschäden gewesen. Bei Fortdauern des Zustandes ohne Zwangsmedikation habe man von einer Fremdgefährdung ausgehen müssen (Anordnung der Medikation ohne Zustimmung im Notfall vom 25. Januar 2023). - 13 -