ein Einschreiten der Polizei notwendig gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe sodann mehrfach gegen die Wand geboxt, sich gegenüber der Pflege aggressiv verhalten und mehrfach geäussert, dass sie "hässig" sei und aggressive Durchbrüche habe. Die Einschätzung des Gewaltrisikos nach BROESET war "hoch" (12 von maximal 12 Punkten; vgl. Eintrittsassessment vom 25. Januar 2023). 2.2. Gemäss Entscheid der PDAG habe man die Isolation mit dem Ziel durchgeführt, eine Reizabschirmung, eine Beruhigung sowie eine Vermeidung von Verletzungen zu erreichen. Ohne Isolation hätte aufgrund des aggressiven Verhaltens der Beschwerdeführerin eine akute Fremdgefährdung bestanden.