2. 2.1. Am 25. Januar 2023 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin eine bewegungseinschränkende Massnahme im Notfall in Form der geschlossenen Isolation veranlasst. Grund war, dass sich die Beschwerdeführerin sowohl bei ihren Eltern zu Hause als auch gegenüber der Polizei und den Ambulanzsanitätern aggressiv gezeigt habe. Für die Überführung in die PDAG sei es deshalb notwendig gewesen, sie auf einer Trage zu fixieren. Im Rahmen der Defixierung habe sie die Ambulanzsanitäter angegriffen, so dass - 11 -