Gemäss dem psychiatrischen Gutachten ist von einer schizophrenen Erkrankung auszugehen. Diese Diagnose habe auch zur Zusprechung einer IV-Rente geführt. Es seien in den Ausführungen der Beschwerdeführerin diverse wahnhafte Elemente zu erkennen. Die Beschwerdeführerin bedürfe einer stationären Behandlung mit Neuroleptika, ansonsten die Gefahr einer Chronifizierung der Symptome bestehe (Protokoll, S. 16).