aggressiv gezeigt habe. Auf telefonische Anfrage des Verwaltungsgerichts ergänzte Dipl. med. B., mobile aerzte AG, die Beschwerdeführerin habe hauptsächlich herumgebrüllt und sei abweisend gewesen. Ein tatsächliches Gespräch sei kaum möglich gewesen. Auch dem Polizeirapport ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin sich geweigert habe, mit der Ärztin ein Gespräch zu führen und diese angeschrien habe; sie sei zu keinem Zeitpunkt kooperativ gewesen. Der Bericht zum Eintrittsgespräch bestätigt, dass sich die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Einweisung stark psychotisch verhalten und auch beim Eintreffen der Polizei herumgeschrien habe.