7. Das Verwaltungsgericht holte telefonische Auskünfte bei der behandelnden Psychiaterin der Beschwerdeführerin sowie bei Dipl. med. B. ein. Zudem wurde der Polizeirapport betreffend den Einsatz der Regionalpolizei R. eingeholt. 8. 8.1. An der Verhandlung vom 3. Februar 2023 in der Klinik der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin, ihre Rechtsvertreterin, ihre Eltern, die sachverständige Psychiaterin sowie für die Einrichtung die erwähnte Oberärztin sowie die Assistenzärztin teil. 8.2. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten.