4. Die Verfügung der PDAG, Dr. med. F., vom 25. Januar 2023 betreffend medizinische Massnahme ohne Zustimmung sei aufzuheben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 5. Mit Eingabe vom 2. Februar 2023 reichten die Eltern der Beschwerdeführerin eine schriftliche Stellungnahme ein. 6. Der von Dr. med. E., Oberärztin, und F., Assistenzärztin, seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 2. Februar 2023 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht ein.