2. Mit Eingabe vom 25. Januar 2023 (Eingang gleichentags per E-Mail) erhob A. Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid. 3. Mit Instruktionsverfügung vom 26. Januar 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde zur Erstattung eines schriftlichen Berichts der PDAG zugestellt. Ausserdem wurden die Eltern, C. und D., als Zeugen vorgeladen. Dr. med. E., Fachärztin für Psychiatrie, wurde als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 3. Februar 2023 vorgeladen.