andernfalls hätte die Formulierung, wonach die beiden Herren "mit sofortiger Wirkung" in den Ausstand zu treten hätten, keinen Sinn gemacht. Vor Vorinstanz beantragte der Beschwerdeführer (neben der Aufhebung des Entscheids des Gemeinderats) sodann, es sei festzustellen, dass die Herren C._____ und D._____ "in allen laufenden Verfahren" des Beschwerdeführers betreffend Bewilligungen für die Parzelle Nr. aaa in den Ausstand zu treten hätten (in: Vorakten, act. 9).