und D._____. Mit den Ausführungen zielt er sinngemäss (wohl) darauf ab, weshalb auf Befangenheit geschlossen werden müsse und die beiden Herren in den Ausstand zu treten hätten (vgl. Beschwerde, S. 3 ff.). In der Replik hält der Beschwerdeführer an der Beschwerde sinngemäss fest. Er führt aus, die Vorinstanz habe in ihrer Beschwerdeantwort ihre nicht nachvollziehbare und willkürliche Maske des unrichtigen Antrags nunmehr gewissermassen als Selbstverständlichkeit fallen gelassen. Allerdings nicht -7-