Sie könnten bzw. müssten auf das zulässige oder mögliche Mass eingeengt werden. Zudem sei aufgrund der vorliegenden Aktenlage (Begründung) eindeutig, dass der Beschwerdeführer in erster Linie den Ausstand im Baubewilligungsverfahren "Brechen von naturbelassenem Material und Humussieben" verlange, dass aber auch die anderen (laufenden) Bewilligungsverfahren (reduzierte Höhe des Erdwalls, Baubewilligung/Nutzungsverbot WBE.2023.23 vorsorgliches Verbot Humussieben; zudem trete Herr C._____ auch als Promotor von Strafbefehlen auf) betroffen seien.