1. Der angefochtene Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 28. November 2022 sei vollständig aufzuheben und es sei festzustellen, dass Herr C._____ und Herr D._____ in allen laufenden Verfahren des Beschwerdeführers betreffend Bewilligungen für die Parzelle aaa in [den] Ausstand zu treten haben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -3- 2. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, dem das Verfahren zuständigkeitshalber zur Bearbeitung überwiesen worden war, fällte am 26. Juni 2023 folgenden Entscheid: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.