3.1. Das Ausstandsbegehren vom 20. Oktober 2022 bezüglich Herrn C._____, Gemeindeschreiber und Bauverwalter, wird abgewiesen. 3.2. Das Ausstandsbegehren vom 20. Oktober 2022 bezüglich Herrn D._____, Gemeinderat, wird abgewiesen. B. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderats erhob B._____ als Inhaber des Einzelunternehmens A._____ beim Regierungsrat Beschwerde mit den Anträgen: