3.2 Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, lic. iur. Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'501.25 (inkl. MWSt), unter dem Vorbehalt späterer Rückforderung, zu ersetzen. - 20 - Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Justizvollzug die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau Mitteilung an: den Regierungsrat das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau die Obergerichtskasse Beschwerde in Strafsachen