Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung wird bewilligt und lic. iur. Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, Zofingen, wird als unentgeltlicher Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eingesetzt. Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer bedürftig ist und angesichts der Auswirkungen des Entscheids über die bedingte Entlassung auf die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eine anwaltliche Vertretung sachlich geboten ist. Sein Rechtsbegehren kann überdies nicht als aussichtslos bezeichnet werden.