Insgesamt können somit die zu erwartenden Lebensverhältnisse für sich allein betrachtet nicht günstig in die Legalprognose einfliessen, da von ihnen nicht die erforderliche stabilisierende Wirkung auf den Beschwerdeführer erwartet werden kann. Hinzu kommt, dass er nach der negativen Beurteilung durch die KoFako vom 7. Dezember 2022 gegenüber dem Sozialdienst erklärte, nicht zu wissen, wo und wie er nach seiner Entlassung sein weiteres Leben verbringen werde (act. 5 018).