Bereits im Jahr 2008 sei er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, nachdem er anlässlich einer Auseinandersetzung in der kantonalen Unterkunft für Asylbewerber einem Mitbewohner ein Brotmesser im Bereich des linken Auges bis ins Hirn gerammt habe. Auslöser der Tat war offenbar der Diebstahl von zwei Eiern (act. 8 011, 8 014, 18 013). Gewalt sei beim Beschwerdeführer als Handlungsstrategie etabliert, wobei er insbesondere im alkoholisierten Zustand nicht zu einem risikomindernden Umgang mit deliktnahen Situationen fähig sei (act. 8 014).