Folge habe. Jedenfalls führe ein enthemmender Alkoholkonsum beim Beschwerdeführer zu einer niedrigeren Hemmschwelle für impulsives und gewalttätiges Verhalten (act. 8 013). Die KoFako teilt die gutachterliche Ansicht, wonach der Beschwerdeführer in der Vergangenheit Konfliktsituationen jeweils in stereotyper Weise mit delinquentem Verhalten begegnet sei. Bereits im Jahr 2008 sei er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, nachdem er anlässlich einer Auseinandersetzung in der kantonalen Unterkunft für Asylbewerber einem Mitbewohner ein Brotmesser im Bereich des linken Auges bis ins Hirn gerammt habe.