Er verfüge über wenig Ressourcen, um sich seinen Wunsch nach Anerkennung zu erfüllen; bleibe ihm diese versagt, versuche er, sich durch Drohungen und allenfalls Gewaltanwendung in eine "mächtige" Position zu bringen (act. 7 109). Die KoFako erachtet die gutachterliche Beurteilung als nachvollziehbar. Der vom Beschwerdeführer erwähnte schwere Unfall in R._____ im Jahr 1998 könne nach ihrer Ansicht möglicherweise zu einer Hirnschädigung mit der Folge einer leichten Intelligenzminderung geführt haben, was wiederum problematische Verhaltensweisen wie Impulsivität und Gewalttätigkeit zur - 12 -