4.3.3.2. 4.3.3.2.1. Im forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachten von Dr. med. F._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, PDAG, vom 9. November 2020 wurden beim Beschwerdeführer eine Alkoholabhängigkeit (ICD-10 F10.2) sowie deutliche kognitive Einbussen bei einem IQ von 62 im Sinne einer leichten Intelligenzminderung (ICD-10 F70) festgestellt. Beides beeinflusse die Handlungs- und Planungsfähigkeit des Beschwerdeführers negativ (act. 7 101 und 7 107; act. 7 120). Er sei deutlich vermindert in der Lage, komplexe Fragen und Sachverhalte zu verstehen, seine Handlungen zu planen, deren Konsequenzen zu antizipieren und entsprechend anzupassen (act. 7 104).