4.3.3. 4.3.3.1. Bei den prognostisch zu berücksichtigenden Persönlichkeitsmerkmalen des Täters handelt es sich um Merkmale, welche auf strafrechtlich relevante Denkens- und Verhaltensmuster hinweisen, wie unter anderem ein überhöhtes Selbstbild, erhöhte Kränkbarkeit, Selbstbezogenheit und geringe Empathiefähigkeit, eine hostil-feindselige Realitätsverarbeitung sowie Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität. Umgekehrt können personenbezo- - 11 -