Kritische Zwischenfälle und Konfliktsituationen seien keine bekannt. Der Beschwerdeführer habe aber teilweise Mühe bekundet, sich an die Hausordnung zu halten, was im Februar 2023 zu drei Disziplinarmassnahmen geführt habe. Konkret habe er die Arbeit verweigert, nachdem sein Gesundheitszustand eine Krankschreibung nicht gerechtfertigt habe. Zudem habe er sich einmal bei Zelleneinschluss nicht vor seiner Zelle befunden und sein diesbezüglicher Erklärungsversuch habe nicht der Wahrheit entsprochen. - 10 -