Insgesamt wird das Verhalten des Beschwerdeführers im Strafvollzug gemäss Vollzugsbericht der JVA Lenzburg vom 5. Mai 2023 (act. 5 015) als mehrheitlich gut beurteilt. Er sei gut integriert, kollegial, angepasst und durch sein freundliches und hilfsbereites Verhalten positiv aufgefallen (Vollzugsbericht vom 19. Oktober 2022, act. 5 008). Er nutze das angebotene Freizeitprogramm und pflege seine sozialen Kontakte. Weiter wird ausgeführt, dass seine Arbeitsleistung konstant und meist zuverlässig sei, aber quantitativ noch Steigerungspotential hätte. Kritische Zwischenfälle und Konfliktsituationen seien keine bekannt.