WEBER/UELI HOSTETTLER, Strafvollzug, Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen in der Schweiz, 3. Aufl. 2016, S. 272, Rz. 10). -9- Die differenzialprognostische Abwägung kann allerdings dann belanglos sein, wenn dem Verurteilten grundsätzlich eine schlechte Prognose gestellt werden muss und es daher im Interesse der öffentlichen Sicherheit unabdingbar erscheint, ihn die gesamte Strafe verbüssen zu lassen (Urteil des Bundesgerichts 6B_961/2009 vom 19. Januar 2010, Erw. 2.3; KOLLER, a.a.O., N. 16 zu Art. 86 StGB).