Im Sinne einer Differenzialprognose sind zudem die Vorzüge und Nachteile der Verbüssung der gesamten Strafe denjenigen der Aussetzung des letzten Teils der Strafe gegenüberzustellen (BGE 124 IV 193, Erw. 4a und 5b/bb; Urteile des Bundesgerichts 6B_1136/2022 vom 12. Januar 2023, Erw. 2.2 und 6B_333/2021 vom 9. Juni 2021, Erw. 1.2). Dabei gilt es zu beurteilen, ob die vom Insassen ausgehende Gefährlichkeit bei einer allfälligen Vollverbüssung der Strafe abnehmen, gleichbleiben oder zunehmen würde.