ternen Therapeuten gestützt hat (angefochtener Entscheid, S. 3 – 6). Die Empfehlung der KoFako ist eine dieser vorinstanzlichen Entscheidungsgrundlagen, wobei sie inhaltlich weitgehend dem Sachverständigengutachten und der Empfehlung der JVA Lenzburg entspricht (act. 5 014).