Die Kritik des Beschwerdeführers an der Beurteilung der KoFako ist unbegründet. In der Beurteilung wird umfassend dargelegt, wer mitgewirkt hat, auf welche Grundlagen sie sich stützt und aus welchen Gründen die KoFako zu ihren Schlussfolgerungen gelangte. Nicht ersichtlich ist und es -7- wird vom Beschwerdeführer nicht dargelegt, welche Mitglieder der KoFako aus welchen Gründen voreingenommen sein sollten.